Fluchttüren dürfen nicht verschlossen werden und müssen in Fluchtrichtung jederzeit zu öffnen sein. Dies ist ein Problem bei Türen die vom Betreiber nicht eingesehen werden können bzw. an weit entlegenen Stellen des Gebäudes installiert sind. Fluchttürsteuerungen können alle sicherheitsrelevanten Funktionen übernehmen und gewähren gleichzeitig einen sicheren Gebäudeverschluss.
Ob einfache Systeme für eine Türe, oder komplexe Lösungen z.B. in Psychiatrischen Abteilungen mit kompletter Gebäudeabsicherung, Zentrale Notschaltung, Anschluss an GLT- oder BMZ . Petersohn bietet die Lösung für alle Anwendungsfälle. Wir kennen die gesetzlichen Bestimmungen und sind z.B. bei der Einholung von Zulassungen im Einzelfall behilflich.
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