Eine Feststellanlage besteht aus einem Schliessmittel, in der Regel ein Türschliesser, einem Haltemagneten und Auslösemeldern ( Brandmelder und Handauslösetaster). Festellanlagen müssen zugelassen sein und die Installation dieser Anlagen darf nur von zugelassenen Firmen durchgeführt werden. Häufig sind bei Feststellanlagen Türschliesser und Haltemechanismus in einem Gerät integriert. Auch sind Feststellanlagen in Kombination mit automatischen Drehtürantrieben möglich.
In der Vergangenheit mussten wir leider feststellen, dass nach Errichtung der Anlagen die erforderliche Abnahmeprüfungen der Anlagen durchzuführen. Sollte es zu einem Schaden durch eine nichtfunktionierende Feststellanlage kommen haftet der Betreiber der Anlage. Um dieser Haftung zu entgehen ist es dringend erforderlich eine Abnahmeprüfung an einer neu errichteten Anlage durchführen zu lassen. Eventuelle Mängel werden hierbei entdeckt und können behoben werden. Wir haben uns auch darauf spezialisiert an alten Anlagen die Abnahmeprüfungen durchzuführen und die entsprechend schwierige Nachdokumentation incl. Beschaffung der zum Zeitpunkt des Einbaues gültigen DiBT Zertifikate zu übernehmen.
Brand- und Rauchmelder werden für Brandmeldeanlagen verwendet oder sind Bestandteil von Feststellanlagen. Rauch- und Brandmelder müssen vom DiBT zugelassen und geprüft sein. An Feststellanlagen muss mindestens einmal jährlich eine Sicherheitsprüfung durch einen Sachkundigen durchgeführt werden.
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